Aufenthaltserlaubnis

Aufenthaltstitel beantragen – So gelingt der Umzug nach Österreich

Der Umzug nach Österreich ist ein großer Schritt – und mit ihm kommen viele bürokratische Fragen. Eine der wichtigsten für Nicht-EU-Bürger: Welchen Aufenthaltstitel brauche ich? Wie beantrage ich ihn? Und was muss ich alles beachten? Dieser Ratgeber beantwortet alle entscheidenden Fragen rund um den Aufenthaltstitel für Österreich. Die gute Nachricht vorweg: Mit den richtigen Informationen und einer guten Vorbereitung ist der Prozess gut zu bewältigen. Die wichtigsten Fakten auf einen Blick    Kriterium Details Wer benötigt einen Aufenthaltstitel? Drittstaatsangehörige (Nicht-EU-/Nicht-EWR-Bürger) bei Aufenthalt über 6 Monate Zuständige Behörde Niederlassungsbehörde (in Wien: MA 35, in anderen Bundesländern die Bezirksverwaltungsbehörden) Erstantrag In der Regel im Ausland bei der österreichischen Botschaft / dem Konsulat Allgemeine Voraussetzungen Gesicherter Lebensunterhalt, Krankenversicherung, Unterkunft, keine Gefährdung der öffentlichen Ordnung Antragsgebühr (ab 2026) Befristete Aufenthaltstitel: € 218, unbefristet: € 275 1. Wer braucht einen Aufenthaltstitel? Drittstaatsangehörige – also Personen, die weder Bürger der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) noch der Schweiz sind – benötigen für einen Aufenthalt in Österreich von mehr als sechs Monaten einen Aufenthaltstitel. Für Aufenthalte bis zu sechs Monaten reicht in der Regel ein Visum. Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen gelten oft die visumfreien Regelungen des Schengen-Raums. 2. Die allgemeinen Voraussetzungen für jeden Aufenthaltstitel Bevor ein Aufenthaltstitel erteilt werden kann, müssen vier grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein: Gesicherter Lebensunterhalt Sie müssen über regelmäßige Einkünfte verfügen, sodass keine finanzielle Belastung für den Staat entsteht. Die Einkünfte müssen zumindest in Höhe der Ausgleichszulagenrichtsätze (Stand 1. Jänner 2026) zur Verfügung stehen:    Personengruppe Monatlicher Richtwert (2026) Alleinstehende € 1.308,39 Ehepaare € 2.064,12 Pro Kind zusätzlich € 201,88 Wichtig: Diese Beträge müssen nach Abzug der monatlichen regelmäßigen Kosten (wie Miete, Kreditraten etc.) zur Verfügung stehen, soweit diese in Summe € 386,43 überschreiten. Nicht geeignet sind Nachweise über Sozialhilfeleistungen oder die Ausgleichszulage. Krankenversicherung Während des Aufenthalts in Österreich müssen Sie über eine Krankenversicherung verfügen, die “alle Risiken” abdeckt und in Österreich leistungspflichtig ist. Unterkunft Sie müssen über einen Anspruch auf eine ortsübliche Unterkunft verfügen – zum Beispiel durch einen Mietvertrag. Eine unentgeltliche, jederzeit ohne Kündigungsfrist widerrufbare Wohngelegenheit entspricht nicht diesem Erfordernis. Keine Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit Ihr Aufenthalt darf nicht die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährden oder im Zusammenhang mit terroristischen oder extremistischen Aktivitäten stehen. 3. Die verschiedenen Aufenthaltstitel im Überblick Österreich bietet verschiedene Aufenthaltstitel für unterschiedliche Lebenssituationen. Hier die wichtigsten: Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit Dieser Titel richtet sich an Drittstaatsangehörige, die sich ohne Erwerbstätigkeit in Österreich niederlassen möchten – zum Beispiel Privatiers, Pensionisten oder Personen mit ausreichendem Vermögen. Nach fünfjähriger ununterbrochener Niederlassung kann ein “Daueraufenthalt – EU” beantragt werden. Rot-Weiß-Rot – Karte (für Fachkräfte) Die Rot-Weiß-Rot – Karte ist das zentrale Instrument für die kriteriengeleitete und qualifizierte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten. Sie berechtigt zu einer befristeten Niederlassung mit beschränktem Arbeitsmarktzugang und wird für bis zu zwei Jahre ausgestellt. Für wen? Fachkräfte in Mangelberufen Besonders Hochqualifizierte Sonstige Schlüsselkräfte Studienabsolvent:innen Die Beurteilung der arbeitsrechtlichen Voraussetzungen erfolgt durch die zuständige regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS). Rot-Weiß-Rot – Karte plus Inhaber:innen einer RWR-Karte können unter bestimmten Voraussetzungen auf eine “Rot-Weiß-Rot – Karte plus” umsteigen, die einen unbeschränkten Arbeitsmarktzugang bietet. Aufenthaltsbewilligung – Student Diese Aufenthaltsbewilligung ist für Drittstaatsangehörige vorgesehen, die an einer österreichischen Hochschule zum Studium zugelassen sind. Sie wird in der Regel für maximal 12 Monate ausgestellt und kann um jeweils maximal 12 Monate verlängert werden. Voraussetzungen: Zulassung zu einem ordentlichen oder außerordentlichen Studium an einer österreichischen Universität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule Nachweis der Finanzierung (Richtsätze 2026: unter 24 Jahren € 722,58 monatlich) Krankenversicherung Der Erstantrag muss in der Regel im Ausland bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde gestellt werden. Weitere Aufenthaltstitel Blaue Karte EU – für hochqualifizierte Arbeitnehmer:innen Niederlassungsbewilligung – Angehöriger – für Familienangehörige Daueraufenthalt – EU – nach 5 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt 4. Der Antragsprozess – Schritt für Schritt Schritt 1: Antrag im Ausland stellen (Erstantrag) Der Erstantrag auf einen Aufenthaltstitel muss grundsätzlich persönlich bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat mit Visabefugnis) im Wohnsitzstaat gestellt und abgewartet werden. Erforderliche Unterlagen: Gültiges Reisedokument (z.B. Reisepass) Eventuell Geburtsurkunde Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, nicht älter als ein halbes Jahr) Eventuell Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde Nachweis des Rechtsanspruchs auf eine ortsübliche Unterkunft (z.B. Mietvertrag) Nachweis über einen Krankenversicherungsschutz, der alle Risiken abdeckt Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt (z.B. Kontoauszüge, Arbeitsvertrag) Antragsformulare sind auf der Website des BMI verfügbar – sie erleichtern die Bearbeitung, sind aber nicht zwingend vorgeschrieben. Schritt 2: Entscheidung der Niederlassungsbehörde Die zuständige Niederlassungsbehörde in Österreich prüft den Antrag. Bei positiver Entscheidung wird der Aufenthaltstitel bewilligt. Schritt 3: Visum D zur Einreise Nach der positiven Entscheidung kann bei der österreichischen Vertretungsbehörde ein Visum D zur Einreise nach Österreich beantragt werden. Dieses Visum ist in der Regel für 4 Monate gültig. Schritt 4: Einreise und Ausstellung der Aufenthaltstitelkarte Mit dem Visum D reisen Sie nach Österreich ein. Die Aufenthaltstitelkarte wird Ihnen dann von der Niederlassungsbehörde ausgefolgt. Schritt 5: Verlängerung des Aufenthaltstitels Die Verlängerung des Aufenthaltstitels ist bei der örtlich zuständigen Niederlassungsbehörde in Österreich zu beantragen. Die Verlängerung sollte vor Ablauf des gültigen Titels beantragt werden. 5. Die Kosten im Überblick Seit 1. Jänner 2026 gibt es für Aufenthaltstitel nur eine Antragsgebühr, die bei der Antragstellung zu zahlen ist:    Aufenthaltstitel Gebühr (ab 2026) Befristete Aufenthaltstitel € 218 Unbefristeter „Daueraufenthalt – EU“ € 275 Aufenthaltstitel “Artikel 50 EUV” € 91 Bestätigung über rechtzeitige Antragstellung (Verlängerung) € 50 Wichtig: Die Gebühr wird nicht zurückerstattet, auch wenn dem Antrag nicht stattgegeben wird oder der Antrag zurückgezogen wird. Zusätzlich können Gebühren bei Vorlage ausländischer Urkunden anfallen. Für in Österreich geborene Kinder müssen bei der ersten Beantragung bis zum 2. Geburtstag keine Gebühren bezahlt werden. 6. Besondere Regelungen für bestimmte Gruppen EU-/EWR-Bürger und Schweizer Für EU-/EWR-Bürger und Schweizer Bürger gelten erleichterte Regelungen. Sie benötigen keinen Aufenthaltstitel im engeren Sinne, sondern eine Dokumentation des Aufenthaltsrechts. Studierende Die Aufenthaltsbewilligung – Student ist höchstens 12 Monate gültig und kann um maximal 12 Monate verlängert werden. Studierende dürfen arbeiten, wenn das Studium dadurch nicht beeinträchtigt wird. Sie benötigen jedoch eine Beschäftigungsbewilligung des AMS. Nach Abschluss des Studiums kann die Aufenthaltsbewilligung für maximal 12 Monate zur Arbeitssuche oder Unternehmensgründung verlängert werden – dies ist nur einmal möglich. Finanzierungsnachweis 2026: Personen unter 24 Jahren: € 722,58 pro Monat Personen ab 24 Jahren: € 933,06 pro Monat Fachkräfte mit Rot-Weiß-Rot – Karte Die RWR-Karte wird in der Regel für bis zu zwei Jahre ausgestellt. Inhaber:innen sind auch zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit berechtigt, wenn diese der unselbständigen Beschäftigung untergeordnet ist. Die Mangelberufe für 2026 umfassen Bereiche mit mehrjähriger Lehrausbildung. Familienangehörige Familienzusammenführung ist möglich. Familienangehörige können eine “Niederlassungsbewilligung – Angehöriger” erhalten.